S a t z u n g |
drucken als pdf Datei 2009/04 |
§ 1 |
Name, Sitz und Geschäftsjahr |
1. Der Verein führt den Namen 1. Ski-Club Neu-Isenburg e.V. und hat seinen Sitz in Neu-
Isenburg Kr. Offenbach/Main. Er wurde am 22.04.1978 gegründet und im Vereinsregister beim
Amtsgericht Offenbach/Main eingetragen. Vorgenannter Verein geht aus dem bisherigen 1. Ski-
Club Neu-Isenburg nicht eingetragenen Verein, der am 17.11.1950 gegründet wurde, hervor. |
§ 2 |
Zweck |
1. Der Verein hat vornehmlich folgenden Zweck: |
§ 3 |
Gemeinnützigkeit |
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |
§ 4 |
Farben und Auszeichnungen |
1. Die Farben des Vereins sind: blau, rot, weiß, gelb, schwarz |
§ 5 |
Mitgliedschaft |
1. Der Verein führt als Mitglieder: |
| 1. Ordentlicher Mitglieder | |
| 2. Jugendliche Mitglieder bis zu 18 Jahren | |
| 3. Ehrenmitglieder | |
| 4. Ehrenvorsitzende |
Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind die Mitglieder unter 1. und 3. |
§ 6 |
Organe des Vereins |
Die Organe des Vereins sind: |
| a) die Mitgliederversammlung | |
| b) der Vorstand | |
| c) die Jugendversammlung |
§ 7 |
Mitgliederversammlung |
1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. |
| a) Bericht des Vorstandes, | |
| b) die Entlastung des Vorstandes, | |
| c) die Neuwahl des Vorstandes, mit Ausnahme des Jugendwartes, | |
| der Jugendwartin und des Jugendsprechers, | |
| d) die Wahl von zwei Kassenprüfern, | |
| e) den Haushaltsvoranschlag, | |
| f) Anträge, | |
| g) Verschiedenes. |
5. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung. |
§ 8 |
Der Vorstand |
1. Der Vorstand besteht aus: |
| dem 1. Vorsitzenden | |
| dem 2. Vorsitzenden | |
| dem Schatzmeister | |
| dem Schriftführer | |
| dem Pressewart | |
| dem Sportwart-Allgemein Sport | |
| dem Sportwart Ski | |
| dem Sportwart-Snow Board | |
| dem Jugendwart |
Wählbar sind alle volljährigen weiblichen und männlichen Mitglieder des Vereins. |
| der 1. Vorsitzende, | |
| der 2. Vorsitzende und | |
| der Schatzmeister. |
Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. |
§ 9 |
Jugendversammlung |
1. Die Jugendversammlung umfaßt die Kinder und jugendlichen Mitglieder des Vereins bis zu 18
Jahren. Sie ist oberstes Organ der Jugendabteilung. Die Jugendversammlung gibt sich eine
Ordnung (Jugendordnung). Die Jugendordnung ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.
Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. |
§ 10 |
Beiträge |
1. Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Aufnahmegebühr, Beiträge und für
besondere Leistungen Gebühren, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt werden. |
§ 11 |
Ordnungen |
1. Die Mitgliederversammlung beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine
Geschäftsordnung des Vereins. |
§ 12 |
Auflösungsbestimmung |
wird gestrichen, da in § 3 abschließend geregelt. |
§ 13 |
Schlußbestimmung |
Diese von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das
Vereinsregister in Kraft. |
Stand 2001 |